Mietforderungsmanagement


Bearbeitung „Offene Posten“
Je nach Mieteinzug oder Fälligkeit wird fünf Tage nach dem automatisierten Mahnlauf die „offene Postenliste“ bearbeitet.
- 1. Schritt: Anwaltliche vorgerichtliche Mahnung
- 2. Schritt: Ggfl. Vereinbarung über Zahlungsziel oder Ratenzahlung
- 3. Schritt: Nach Fristablauf Kontrolle der OP-Liste mit Vorschlag für Wohnungsverwalter Mahnbescheid ggfl. mit Kündigung
Sämtliche Schreiben, wie die Ratenzahlungsvereinbarungen und auch die Forderungsüberwachung erfolgt selbständig in unserem Hause. Die Aktionen werden für jeden Wohnungsverwalter sichtbar entweder im System hinterlegt oder per Email für die Mieterakte dokumentiert.

Mahn– und Klageverfahren
Fertigung der Mahn- und Vollstreckungsbescheide. Fertigung der Klagen, wie
- Mietforderungsklagen
- Räumungsklagen
- Mieterhöhungsklagen
- Betriebskostennachforderungen
- Entfernung von Satellitenschüsseln
und sonstige mietrechtliche Klagen.
Wir empfehlen die Mietforderungs- und Räumungsklagen getrennt beim zuständigen Amtsgericht einzureichen, da ansonsten bei jeder noch zu kleinen Zahlung die Erledigungserklärung erfolgen muss, die das Verfahren verzögert. Unklarheiten bei den Zahlungen kann im Rahmen der Zahlungsklage erörtert werden. Für die Räumungsklage kommt es nur auf einen kündigungsrelevanten Rückstand an.

Zwangsvollstreckungsverfahren und Räumungsabwicklung
Durchführung der gesamten Zwangsvollstreckung einschließlich
- Mobiliarvollstreckung
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
- Zwangsräumungsauftrag; auch als Berliner-Räumung bekannt
Bei erfolgreicher Zwangsvollstreckung ggfl. Nachtitulierung. Des weiteren Hilfe bei der Erstellung des Wohnungsabnahmeprotokolls bei Auszug. Geltendmachung von Schadensersatzforderungen oder unterlassener Schönheitsreparatur.

Nachbearbeitung bei Nichtzahlung
Für den Fall der erfolglosen Zwangsvollstreckung aufgrund der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
- Abmahnung wegen pflichtwidrigen Verhaltens (Schulden trotz Vermögensverfalls)
- Ratenzahlungsaufforderung
- Ordentliche Kündigung wegen pflichtwidrigen Verhaltens