Müller & PartnerGelsenkirchen. Fundierte, praxis- und leistungsorientierte anwaltliche Beratung, leistungsfähige Steuerberatung, über 40 Jahren Erfahrung.

Müller & Partner

Heinz-Hermann Ufer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Mietrecht
und Wohnungseigentumsrecht

Marc Pokropowitz
Diplom-Finanzwirt
Rechtsanwalt
Steuerberater

Overwegstraße 45
45879 Gelsenkirchen

Steuerberater und Rechtsanwälte

Wir stellen uns vor

Herzlichen Willkommen bei Müller & Partner in Gelsenkirchen. Aus der vor fast fünfzig Jahren gegründeten Steuerberatungspraxis des mittlerweile verstorbenen Gründers Herrn Dipl.-Kaufmann und Steuerberater Hannsjörg Müller hat sich inzwischen eine breit aufgestellte Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei mit verschiedenen Spezialgebieten und Fachanwaltsbereichen entwickelt.

Schwerpunkte

Neben der von Beginn an als Schwerpunkt betrachteten Erstellung von Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner hat sich im Laufe der Zeit nach Eintritt von Herrn Rechtsanwalt Heinz-Hermann Ufer sowie Frau Rechtsanwältin Heike Ufer und Herrn Diplom-Finanzwirt, Rechtsanwalt und Steuerberater Marc Pokropowitz ein kompetentes und unkompliziertes Team gebildet, das sich vorbehaltlos um Ihre rechtlich vertretbaren Interessen kümmert.

Unsere Kanzlei zeichnet sich auf allen unseren Spezialgebieten dadurch aus, dass wir Ihnen lästige Arbeiten abnehmen. Begeben Sie sich unbesorgt in unsere Hände!

Unser neuester Service für Sie: Steuerrecht – mal leicht erklärt

Kennen Sie schon unsere neuen Videos, in den Ihnen komplizierte steuerliche Themen leicht verständlich näher gebracht werden? Schauen Sie sich doch einmal ein für Sie relevantes Thema an!

Video-Tipps Mandanten-Infos

Aktuell: Reform der Grundsteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Rechtslage der Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert für verfassungswidrig erklärt. Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz aus 2019 wurde eine gesetzliche Neureglung geschaffen. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz in Deutschland müssen bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt in elektronischer Form einreichen, in welcher sie Angaben zu Ihrem Grundbesitz machen. Wir helfen Ihnen dabei:

Die Grundsteuerreform