RechtsberatungAnwaltliche Beratung in den Bereichen Arbeitsrecht, Familienrecht, Mediation, Mietrecht, Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Scheidung.

Müller & Partner

Heinz-Hermann Ufer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Mietrecht
und Wohnungseigentumsrecht

Marc Pokropowitz
Diplom-Finanzwirt
Rechtsanwalt
Steuerberater

Overwegstraße 45
45879 Gelsenkirchen

Mietforderungsmanagement

Instrumente des Mietforderungsmanagements

Bearbeitung offene Posten

Bearbeitung „Offene Posten“

Je nach Mieteinzug oder Fälligkeit wird fünf Tage nach dem automatisierten Mahnlauf die „offene Postenliste“ bearbeitet.

  • 1. Schritt: Anwaltliche vorgerichtliche Mahnung
  • 2. Schritt: Ggfl. Vereinbarung über Zahlungsziel oder Ratenzahlung
  • 3. Schritt: Nach Fristablauf Kontrolle der OP-Liste mit Vorschlag für Wohnungsverwalter Mahnbescheid ggfl. mit Kündigung

Sämtliche Schreiben, wie die Ratenzahlungsvereinbarungen und auch die Forderungsüberwachung erfolgt selbständig in unserem Hause. Die Aktionen werden für jeden Wohnungsverwalter sichtbar entweder im System hinterlegt oder per Email für die Mieterakte dokumentiert.

Mahn- und Klageverfahren

Mahn– und Klageverfahren

Fertigung der Mahn- und Vollstreckungsbescheide. Fertigung der Klagen, wie

  • Mietforderungsklagen
  • Räumungsklagen
  • Mieterhöhungsklagen
  • Betriebskostennachforderungen
  • Entfernung von Satellitenschüsseln

und sonstige mietrechtliche Klagen.

Wir empfehlen die Mietforderungs- und Räumungsklagen getrennt beim zuständigen Amtsgericht einzureichen, da ansonsten bei jeder noch zu kleinen Zahlung die Erledigungserklärung erfolgen muss, die das Verfahren verzögert. Unklarheiten bei den Zahlungen kann im Rahmen der Zahlungsklage erörtert werden. Für die Räumungsklage kommt es nur auf einen kündigungsrelevanten Rückstand an.

Zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckungsverfahren und Räumungsabwicklung

Durchführung der gesamten Zwangsvollstreckung einschließlich

  • Mobiliarvollstreckung
  • Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
  • Zwangsräumungsauftrag; auch als Berliner-Räumung bekannt

Bei erfolgreicher Zwangsvollstreckung ggfl. Nachtitulierung. Des weiteren Hilfe bei der Erstellung des Wohnungsabnahmeprotokolls bei Auszug. Geltendmachung von Schadensersatzforderungen oder unterlassener Schönheitsreparatur.

Nachbearbeitung

Nachbearbeitung bei Nichtzahlung

Für den Fall der erfolglosen Zwangsvollstreckung aufgrund der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

  • Abmahnung wegen pflichtwidrigen Verhaltens (Schulden trotz Vermögensverfalls)
  • Ratenzahlungsaufforderung
  • Ordentliche Kündigung wegen pflichtwidrigen Verhaltens