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Verbraucherinsolvenz - Der Weg zur Schuldenfreiheit
Die private Schuldenfalle schnappt immer öfter zu
Es kann heute nahezu jeden treffen. Die private Pleite ist ein Schicksal, das Menschen quer durch alle
Altersklassen, Berufe und sozialen Schichten eint.
Besonders groß ist gar die Gruppe derjenigen, die ehemals selbstständig nunmehr in die finanziellen
Bedrängnisse gekommen sind. Für viele ist es oftmals Schmach, wobei sie sich als Verdrängungskünstler
verursachen, gesellschaftlichen Schmach weg zu stecken, was jedoch oftmals nur vorübergehend gelingt.
Hinzu kommt, dass im weiteren Verlauf des finanziellen Desasters letztendlich die Banken die Konten
sperren. Als nunmehr nicht mehr ,,Kreditwürdiger'' verfügt man grundsätzlich über kein eigenes Konto mehr.
Oftmals ist dies auch die Schuld derjenigen, die als sog. ,,Schuldnerhilfe'' blaue Versprechungen vom
Himmel herunter geben und gegen Zahlung einer stattlichen Summe wertlose Schuldenanalysen erstellen
und letztendlich den Schuldnern keine Hilfe leisten.
Eine seriöse Schuldnerberatung erkennt man daran, dass diese ohne viel Bürokratie versucht, dem Schuldner
primär zu helfen, indem sie ihm die Wege aufzeigt, die aus dieser Schuldenfalle führen, ohne dies von der
Zahlung von horrenden Honoraren abhängig zu machen.
Regelmäßig werden Anträge von überschuldeten und mittellosen Privatleuten auf Beratungshilfe durch die
jeweiligen Amtsgerichte positiv beschieden, das heißt, die Kosten für das Verfahren werden vom Staat übernommen.
Ein weiterer Ausweg ist der Gang zu den örtlichen Schuldnerberatungsstellen der jeweiligen Kommunen, wobei
diese in der Regel arbeitsüberlastet nur langfristig - teilweise bis zu einem Jahr - einen Beratungstermin
vergeben. Teilweise wird dabei die Beratung auch abhängig gemacht, dass der Schuldner zumindest die Kosten
der tätigen Hilfe selbst bezahlen kann.
Unser Büro hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Schuldnern, auch bei Hartz-IV– Empfängern/Arbeitslosengeld
II-Empfängern, schnell und kompetent zu helfen.
Sie haben ab Mandatierung mit uns einen kompetenten Partner zur Seite, der Sie bis zum Insolvenzeröffnungsverfahren
beim Insolvenzgericht begleitet und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
beginnt die 6-jährige Wohlverhaltensphase wobei danach dem redlichen Schuldner die Restschulden erlassen werden -
diese Restschuldbefreiung büßt aber derjenige ein, der im Insolvenzverfahren nicht mit offenen Karten spielt und
vorhandenes Vermögen verschweigt. In diesem Fall können Gläubiger den Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen.
Apropos Gläubiger:
Die großen Gläubiger wie Banken, Stromversorger und Telekom reagieren gleich zu Anfang einer privaten Insolvenz
dermaßen, dass das Konto gesperrt oder Vorschüsse für Strom und Telefon verlangt werden. Auch in diesem Fall
stehen wir den Schuldnern mit Rat und Tat zur Verfügung.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin zur Beratung unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 5 225 225! |
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