Verbraucherinsolvenz - Der Weg zur Schuldenfreiheit

Die private Schuldenfalle schnappt immer öfter zu

Es kann heute nahezu jeden treffen. Die private Pleite ist ein Schicksal, das Menschen quer durch alle Altersklassen, Berufe und sozialen Schichten eint.

Besonders groß ist gar die Gruppe derjenigen, die ehemals selbstständig nunmehr in die finanziellen Bedrängnisse gekommen sind. Für viele ist es oftmals Schmach, wobei sie sich als Verdrängungskünstler verursachen, gesellschaftlichen Schmach weg zu stecken, was jedoch oftmals nur vorübergehend gelingt. Hinzu kommt, dass im weiteren Verlauf des finanziellen Desasters letztendlich die Banken die Konten sperren. Als nunmehr nicht mehr ,,Kreditwürdiger''  verfügt man grundsätzlich über kein eigenes Konto mehr.

Oftmals ist dies auch die Schuld derjenigen, die als sog. ,,Schuldnerhilfe'' blaue Versprechungen vom Himmel herunter geben und gegen Zahlung einer stattlichen Summe wertlose Schuldenanalysen erstellen und letztendlich den Schuldnern keine Hilfe leisten.

Eine seriöse Schuldnerberatung erkennt man daran, dass diese ohne viel Bürokratie versucht, dem Schuldner primär zu helfen, indem sie ihm die Wege aufzeigt, die aus dieser Schuldenfalle führen, ohne dies von der Zahlung von horrenden Honoraren abhängig zu machen.

Regelmäßig werden Anträge von überschuldeten und mittellosen Privatleuten auf

Beratungshilfe

durch die jeweiligen Amtsgerichte positiv beschieden, das heißt, die Kosten für das Verfahren werden vom Staat übernommen. Ein weiterer Ausweg ist der Gang zu den örtlichen Schuldnerberatungsstellen der jeweiligen Kommunen, wobei diese in der Regel arbeitsüberlastet nur langfristig - teilweise bis zu einem Jahr - einen Beratungstermin vergeben. Teilweise wird dabei die Beratung auch abhängig gemacht, dass der Schuldner zumindest die Kosten der tätigen Hilfe selbst bezahlen kann.

Unser Büro hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Schuldnern, auch bei Hartz-IV– Empfängern/Arbeitslosengeld II-Empfängern, schnell und kompetent zu helfen.

Sie haben ab Mandatierung mit uns einen kompetenten Partner zur Seite, der Sie bis zum Insolvenzeröffnungsverfahren beim Insolvenzgericht begleitet und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt die

6-jährige Wohlverhaltensphase

wobei danach dem redlichen Schuldner die  Restschulden erlassen werden - diese Restschuldbefreiung büßt aber derjenige ein, der im Insolvenzverfahren nicht mit offenen Karten spielt und vorhandenes Vermögen verschweigt. In diesem Fall können Gläubiger den Antrag auf  Versagung der Restschuldbefreiung stellen.

Apropos Gläubiger:
Die großen Gläubiger wie Banken, Stromversorger und Telekom reagieren gleich zu Anfang einer privaten Insolvenz  dermaßen, dass das Konto gesperrt oder Vorschüsse für Strom und Telefon verlangt werden. Auch in diesem Fall stehen wir den Schuldnern mit Rat und Tat zur Verfügung.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin zur Beratung unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 5 225 225!